Stand: 11. September 2026
Allgemeine B2B-Projektbedingungen von PixelEngel
Diese Projektbedingungen gelten für B2B-Projekte sowie gesondert vereinbarte Hosting-, Wartungs- und Betreuungsleistungen von PixelEngel. Umfang, Vergütung und besondere Vereinbarungen werden im jeweiligen Auftrag festgelegt. Anbieter im Sinne dieser Bedingungen ist PixelEngel gemäß den Angaben im Impressum.
Inhalt
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1. Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen PixelEngel und unternehmerisch handelnden Auftraggebern über Websites, Conversion-Seiten und Funnels, interaktive Web-Erlebnisse, Brand Design, Verkaufsunterlagen, Kampagnen-Creatives, KI-Videoproduktion, Integrationen, Automatisierung sowie gesondert vereinbarte Hosting-, Wartungs- und Betreuungsleistungen.
- Das Angebot von PixelEngel richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn PixelEngel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen im konkreten Auftrag gehen diesen Projektbedingungen vor.
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2. Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
- Grundlage des konkreten Auftrags sind das individuelle Angebot mit seiner Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls dazugehörige Anlagen sowie vor Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen. Der Checkout kann auf dieses Angebot Bezug nehmen oder die vereinbarten Leistungen und Konditionen selbst ausweisen.
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder durch Bestätigung der bereitgestellten Vertragsinformationen und dieser Projektbedingungen mit anschließendem erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs zustande. Eine ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnete Rechnung oder Zahlungsaufforderung kann ebenfalls angenommen werden. Eine bloße Anfrage begründet keinen Auftrag.
- Bestandteil des Vertrags sind:
- das angenommene Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung und Anlagen,
- die vereinbarten Preise, Fälligkeiten und gegebenenfalls Zahlungsintervalle,
- gegebenenfalls ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen,
- individuell in Textform getroffene Vereinbarungen,
- diese B2B-Projektbedingungen.
- Der Auftraggeber versichert, bei Vertragsschluss im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und zur Beauftragung berechtigt zu sein.
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3. Leistungsumfang
- PixelEngel schuldet ausschließlich die Leistungen, die im konkreten Auftrag ausdrücklich vereinbart wurden.
- Der Leistungsumfang kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- Premium-Websites,
- Conversion-Seiten und Funnels,
- Interaktive Web-Erlebnisse,
- Brand Design,
- Pitch Decks und Verkaufsunterlagen,
- Kampagnen-Creatives,
- KI-Videoproduktion,
- Integrationen und Automatisierung,
- ergänzende Hosting-, Wartungs- und Betreuungsleistungen nach gesonderter Vereinbarung.
- Entwürfe, Zwischenstände, Varianten, interne Arbeitsdateien, Prompts, Systeme und nicht ausgewählte Konzepte gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- PixelEngel ist in der gestalterischen und technischen Umsetzung frei, soweit das vereinbarte Projektziel, das Kundenbriefing und verbindliche Markenrichtlinien eingehalten werden.
- Strategische, gestalterische oder technische Entscheidungen, die erkennbar Markenwirkung, Benutzerführung, Performance oder Conversion beeinträchtigen können, werden dem Auftraggeber erläutert. PixelEngel ist nicht verpflichtet, fachlich nachteilige Änderungen umzusetzen.
- Leistungen und Preise werden individuell nach Aufwand, Umfang und Anforderungen vereinbart. Aus der Nennung eines Leistungsbereichs ergibt sich weder ein festes Paket noch eine Pflicht zur laufenden Betreuung.
- Die Erstellung von Texten, Bildern, Videos oder Kampagnen-Creatives umfasst nicht automatisch deren fortlaufende Veröffentlichung oder die Betreuung von Social-Media-Kanälen. Posting, Anzeigenverwaltung, Community-Management und vergleichbare Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung über Aufgaben und Umfang.
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4. Projektbeginn und Lieferfristen
- Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst, wenn:
- die vor Projektstart fällige Zahlung vollständig eingegangen ist,
- das Projekt-Onboarding beziehungsweise Briefing vollständig vorliegt,
- alle für den Projektstart benötigten Inhalte, Assets, Materialien, Zugänge und Freigaben vorliegen,
- offene Projektfragen geklärt sind.
- Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiedereinplanungszeit.
- Werktage sind Montag bis Freitag unter Ausschluss gesetzlicher Feiertage am Sitz von PixelEngel.
- Expressfristen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Für laufende Hosting-, Wartungs- und Betreuungsleistungen gilt der im Auftrag vereinbarte Leistungsbeginn. Eine gesondert beauftragte Betreuung beginnt nicht automatisch mit der Fertigstellung eines Projekts.
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5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereit.
- Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit seiner Angaben, Produktinformationen, Preise, Leistungsversprechen und rechtlichen Pflichtinformationen verantwortlich.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung und Weitergabe aller bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Marken, Schriften, Videos, Audios und sonstigen Materialien berechtigt ist.
- Der Auftraggeber erteilt Feedback gebündelt, eindeutig und innerhalb der vereinbarten Fristen.
- Sind auf Kundenseite mehrere Personen beteiligt, benennt der Auftraggeber eine entscheidungsbefugte Hauptkontaktperson.
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6. Feedbackphasen und Änderungen
- Bei einmaligen Projekten sind zwei gebündelte Feedbackphasen enthalten, soweit im konkreten Auftrag nichts anderes vereinbart wurde. Für laufende Betreuung und Wartung gilt der dafür vereinbarte Leistungsumfang.
- Die erste Feedbackphase betrifft die grundsätzliche Richtung, Struktur, Copy und Gestaltung.
- Die zweite Feedbackphase betrifft Feinschliff und kleinere Anpassungen.
- Neue Seiten, neue Funktionen, zusätzliche Integrationen, nachträgliche Richtungswechsel oder sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs gelten als Zusatzleistungen.
- Zusatzleistungen werden vor Umsetzung gesondert angeboten oder nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
- Änderungswünsche werden in Textform über den vereinbarten Projektkanal übermittelt.
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7. Vergütung und Zahlung
- Alle auf der Website und im Checkout ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Bei einmaligen Projekten ist die vollständige Vergütung vor Projektstart fällig, sofern im konkreten Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
- PixelEngel ist erst nach bestätigtem Zahlungseingang zur Aufnahme der Projektarbeit verpflichtet.
- Individuelle Zahlungsmodelle, insbesondere Teilzahlungen oder abweichende Fälligkeiten, können im jeweiligen Auftrag vereinbart werden.
- Verfügbare Zahlungsarten können insbesondere Karte, Banküberweisung, PayPal, Klarna oder weitere über Stripe angebotene Zahlungsarten umfassen.
- Entscheidungen von Zahlungsdienstleistern über Freigaben, Bonitätsprüfungen, Finanzierungen oder Ratenzahlungen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von PixelEngel.
- Bei Zahlungsverzug ist PixelEngel berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen.
- Für gesondert beauftragte laufende Hosting-, Wartungs- und Betreuungsleistungen werden Vergütung, Leistungsbeginn und Abrechnungsintervall individuell vereinbart. Möglich sind insbesondere monatliche oder jährliche Zahlungen sowie andere ausdrücklich vereinbarte Zahlungsmodelle. Ohne abweichende Vereinbarung ist die Vergütung zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus fällig.
- Ein Zahlungsintervall bestimmt nicht automatisch die Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist. Dafür gilt Abschnitt 20 beziehungsweise eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung im Auftrag.
- Änderungen der vereinbarten Betreuung oder des Entgelts bedürfen einer Vereinbarung. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden vor ihrer Ausführung gesondert angeboten oder zur zusätzlichen Abrechnung freigegeben.
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8. Fremdkosten und Drittanbieter
- Fortlaufende oder kundenbezogene Kosten für Drittanbieter trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht ausdrücklich in der vereinbarten Projekt- oder Betreuungsvergütung enthalten sind. Das Angebot legt fest, welche Kosten enthalten sind und welche zusätzlich anfallen.
- Dazu gehören insbesondere:
- Domains,
- Hosting,
- APIs,
- Drittanbieter-Software,
- Plugins,
- Lizenzen,
- kostenpflichtige Schriften,
- Stock-Assets,
- CRM-, Buchungs-, Payment-, Newsletter- oder vergleichbare Systeme.
- Interne Produktionswerkzeuge von PixelEngel sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Je nach Vereinbarung werden Drittanbieter-Verträge vom Auftraggeber selbst geführt oder von PixelEngel im Rahmen der beauftragten Betreuung verwaltet. Die Zuordnung der Accounts, die Kostentragung und eine gegebenenfalls erforderliche Übertragung richten sich nach dem Auftrag und Abschnitt 9.
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9. Hosting, Wartung und laufende Betreuung
- Das Hosting-Modell wird im Auftrag vereinbart. Möglich sind Hosting und Betreuung über einen von PixelEngel verwalteten Account, Hosting im Account des Auftraggebers mit Betreuung durch PixelEngel oder die Übergabe an einen vom Auftraggeber benannten Anbieter. Keines dieser Modelle ist zwingend.
- Die Bereitstellung kann über Vercel oder einen anderen geeigneten und vereinbarten Anbieter erfolgen. Ein Account von PixelEngel wird nur im Rahmen einer ausdrücklichen Hosting- oder Betreuungsvereinbarung dauerhaft genutzt. Ohne eine solche Vereinbarung erfolgt die abschließende Bereitstellung im Account des Auftraggebers oder die vereinbarte Übergabe an dessen Anbieter.
- Im Auftrag werden die Zuständigkeiten für Hosting, Domains, Accounts, Zugriffsrechte und laufende Kosten festgelegt. Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner für das Projekt registrierten Domain. Die technische Verwaltung durch PixelEngel ändert daran nichts.
- Laufende Wartung, Updates, Support und spätere Änderungen sind nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt wurden. Eine Hosting-Vereinbarung allein umfasst nicht automatisch sämtliche Wartungs- oder Änderungsleistungen.
- Art und Umfang der Betreuung werden individuell vereinbart. Dies kann beispielsweise technische Pflege, vereinbarte Aktualisierungen, Funktionskontrollen, Datensicherung, Wiederherstellung, Inhaltsänderungen oder Unterstützung bei angebundenen Diensten umfassen. Die Aufzählung begründet keinen pauschalen Anspruch auf alle genannten Leistungen.
- Welche kleineren Änderungen enthalten sind, richtet sich nach der Leistungsbeschreibung. Ein gegebenenfalls vereinbartes Zeit- oder Aufgabenkontingent sowie dessen Nutzung werden im Auftrag festgehalten. Eine unbegrenzte Anzahl von Änderungen, neue Funktionen oder eine grundlegende Überarbeitung sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht enthalten. Zusatzleistungen richten sich nach Abschnitt 6.
- Betreuungsumfang und Vergütung berücksichtigen die Anforderungen des jeweiligen Projekts. Eine Website mit gelegentlichen Änderungen kann anders betreut werden als ein Shop oder ein Projekt mit regelmäßigem Anpassungsbedarf. Diese Bedingungen legen keine festen Preise oder einheitlichen Betreuungspakete fest.
- Kommunikationswege, Bearbeitungszeiten und gegebenenfalls besondere Reaktionszeiten werden im Auftrag vereinbart. Eine Betreuung rund um die Uhr, ein Bereitschaftsdienst oder feste Verfügbarkeitszusagen bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Zuständigkeiten und Umfang von Datensicherungen und Wiederherstellungen werden im Auftrag festgelegt. Gesetzliche und aus dem vereinbarten Leistungsumfang folgende Schutz- und Sicherungspflichten bleiben unberührt.
- Nach Projektabschluss erhält der Auftraggeber die vereinbarten Arbeitsergebnisse und eine angemessene Übergabe. Bei fortlaufender Betreuung kann die technische Verwaltung vereinbarungsgemäß bei PixelEngel verbleiben. Für die Übergabe bei Vertragsende gilt Abschnitt 20.
- Gesetzliche Mängelansprüche aus der ursprünglichen Projektleistung bestehen unabhängig von einem Betreuungsvertrag. Gesetzlich geschuldete Nacherfüllung wird nicht als zusätzliche Wartungsleistung berechnet oder auf ein vereinbartes Änderungskontingent angerechnet.
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10. CMS und spätere Änderungen
- Ein Content-Management-System ist nur Bestandteil des Projekts, wenn es ausdrücklich beauftragt wurde.
- Nach Übergabe vorgenommene Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen auf eigenes Risiko.
- PixelEngel haftet nicht für Fehler, Ausfälle oder Darstellungsprobleme, die durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter verursacht werden.
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11. SEO, Tracking und rechtliche Inhalte
- Soweit vereinbart, umfasst eine grundlegende Suchmaschinenoptimierung die im Auftrag beschriebenen technischen und inhaltlichen Maßnahmen der jeweiligen Website.
- Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, ein bestimmtes Ranking oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg werden nicht geschuldet.
- Vorhandene Tracking-, Analytics- oder Marketing-Codes können technisch eingebunden werden, sofern dies vereinbart wurde.
- Eine Analytics-, Attribution- oder Tracking-Strategie ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
- PixelEngel erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Wirksamkeit von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen oder sonstigen Rechtstexten.
- Rechtstexte und rechtlich notwendige Freigaben stellt der Auftraggeber bereit oder lässt sie fachlich prüfen.
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12. KI-gestützte Werkzeuge
- PixelEngel darf KI-gestützte Werkzeuge für Strategie, Recherche, Textentwürfe, Design, Bildbearbeitung, Video, Audio, Code, Qualitätssicherung und Projektorganisation einsetzen.
- Finale Inhalte und Ergebnisse werden vor Übergabe durch PixelEngel geprüft und redaktionell, gestalterisch oder technisch verantwortet.
- Soweit für KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte gesetzliche Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten bestehen, werden erforderliche Hinweise im vereinbarten Umfang technisch umgesetzt.
- Der Auftraggeber prüft vor Veröffentlichung die inhaltliche Richtigkeit, die Nutzungsrechte und die finale Verwendung KI-generierter oder KI-veränderter Inhalte.
- PixelEngel schuldet keine Garantie dafür, dass KI-Ausgaben vollständig frei von Ähnlichkeiten zu bestehenden Inhalten sind.
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13. Abnahme
- Soweit eine abnahmefähige Werkleistung vereinbart ist, stellt PixelEngel das fertiggestellte Arbeitsergebnis zur Abnahme bereit. Dies gilt je nach Auftrag beispielsweise für Websites, Designs, Verkaufsunterlagen, Videos oder technische Integrationen. Laufende Tätigkeiten ohne vereinbartes abnahmefähiges Ergebnis unterliegen keiner pauschalen Projektabnahme.
- PixelEngel setzt eine dem Umfang und der Komplexität der Leistung angemessene Prüfungsfrist. Für überschaubare Arbeitsergebnisse sind regelmäßig fünf Werktage vorgesehen; bei umfangreicheren Projekten wird eine entsprechend längere Frist gesetzt.
- Der Auftraggeber soll konkrete Mängel innerhalb dieser Frist nachvollziehbar in Textform benennen. Gesetzliche Mängelrechte werden durch die Prüfungsfrist nicht pauschal ausgeschlossen.
- Die Abnahme erfolgt durch Erklärung des Auftraggebers. Eine Abnahme durch schlüssiges Verhalten oder nach Ablauf einer gesetzten Frist richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 640 BGB. Die bloße Bereitstellung zu Testzwecken stellt keine Abnahme dar.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Geschmackliche Änderungswünsche oder nachträglich gewünschte Leistungen stellen keinen Mangel dar, wenn die Leistung dem vereinbarten Umfang entspricht.
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14. Mängel und Nacherfüllung
- Bei berechtigten Mängeln erhält PixelEngel zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
- Der Auftraggeber beschreibt den Mangel nachvollziehbar und stellt die zur Prüfung erforderlichen Informationen bereit.
- Mängelansprüche bestehen nicht für Fehler, die verursacht wurden durch:
- Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter,
- Änderungen bei Drittanbieter-Systemen,
- geänderte Browser-, Geräte- oder Plattformbedingungen,
- fehlerhafte oder unzulässige Kundeninhalte,
- fehlende oder abgelaufene Lizenzen,
- Störungen bei Hosting-, API- oder Drittanbietern.
- Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben unberührt.
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15. Nutzungsrechte
- Nutzungsrechte an den final vereinbarten Arbeitsergebnissen gehen nach vollständiger Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Die Beendigung einer späteren Betreuung lässt bereits erworbene Nutzungsrechte unberührt.
- Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber an den finalen Arbeitsergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Geschäftszweck.
- Nicht übertragen werden Rechte an:
- internen Methoden,
- Prompts,
- Systemen,
- wiederverwendbaren Komponenten,
- Frameworks,
- Bibliotheken,
- Vorlagen,
- Konzepten,
- nicht ausgewählten Entwürfen,
- allgemeinem Know-how.
- Drittanbieter-Assets, Schriften, Bibliotheken und Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
- Die vereinbarten Nutzungsrechte umfassen die für den vereinbarten Geschäftszweck erforderliche Nutzung der Arbeitsergebnisse sowie deren weitere Betreuung durch einen vom Auftraggeber beauftragten Dienstleister. Ein Wechsel des Hosting-Anbieters ist zulässig. Eigenständige Rechte an internen Werkzeugen von PixelEngel oder übertragungsbeschränkten Drittanbieter-Lizenzen werden dadurch nicht eingeräumt.
- Bei Brand Design, Verkaufsunterlagen, Kampagnen-Creatives und Videos werden besondere Nutzungsarten, gegebenenfalls ausschließliche Rechte und die Übergabe bearbeitbarer Dateien im Auftrag festgelegt. Vereinbarte Einsatzkanäle und Lizenzgrenzen, insbesondere für Schriften, Stock-Material, Musik oder Stimmen, sind zu beachten. Eine isolierte Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung von Bestandteilen außerhalb des vereinbarten Geschäftszwecks bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit nicht bereits durch die eingeräumten Rechte oder zwingendes Recht gestattet.
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16. Portfolio- und Referenznutzung
- PixelEngel darf abgeschlossene Projekte grundsätzlich als Referenz verwenden.
- Dies umfasst insbesondere:
- Portfolio,
- Website,
- Social Media,
- Präsentationen,
- Case Studies,
- Screenshots,
- Vorher-Nachher-Darstellungen,
- Projektname,
- Kundenlogo.
- Vertrauliche Kennzahlen, interne Daten oder nicht öffentliche Informationen werden nur mit Zustimmung veröffentlicht.
- Eine abweichende Vertraulichkeitsvereinbarung muss vor Projektstart ausdrücklich vereinbart werden.
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17. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und strategische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind,
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
- unabhängig entwickelt wurden,
- oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
- Gesetzlich erforderliche Datenschutz- oder Auftragsverarbeitungsvereinbarungen werden bei Bedarf separat geschlossen.
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18. Einsatz von Freelancern und Unterauftragnehmern
- PixelEngel darf geeignete Freelancer, Spezialisten oder Unterauftragnehmer zur Vertragserfüllung einsetzen.
- PixelEngel bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
- Vertrauliche Informationen werden nur soweit erforderlich weitergegeben.
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19. Haftung
- PixelEngel haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- PixelEngel haftet insbesondere nicht für:
- entgangenen Gewinn,
- ausgebliebene Umsatz-, Conversion-, Reichweiten- oder Ranking-Ziele,
- Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten,
- rechtswidrige oder fehlerhafte Kundeninhalte,
- nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte,
- Nach vollständiger Übergabe ohne laufende Betreuung obliegen regelmäßige Backups dem Auftraggeber. Bei beauftragtem Hosting oder laufender Betreuung richtet sich die Zuständigkeit nach Abschnitt 9 und dem konkreten Auftrag. Gesetzliche sowie aus dem Auftrag folgende Schutz- und Sicherungspflichten bleiben unberührt.
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20. Kündigung, Projektabbruch und Übergabe
- Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
- Kündigt der Auftraggeber das Projekt nach Vertragsschluss, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem bis dahin erbrachten Leistungsstand.
- PixelEngel kann das Projekt aus wichtigem Grund beenden, insbesondere bei:
- erheblichem Zahlungsverzug,
- fortgesetzter fehlender Mitwirkung,
- rechtswidrigen Inhalten,
- unzumutbarem oder missbräuchlichem Verhalten.
- Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten sind zu vergüten.
- Nutzungsrechte an Zwischenständen oder unvollständigen Arbeitsergebnissen gehen nur über, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vollständig bezahlt wurde.
- Gesondert beauftragte laufende Hosting-, Wartungs- und Betreuungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern keine abweichende Laufzeit ausdrücklich vereinbart wurde. Beide Parteien können diese Verträge mit einer Frist von 30 Kalendertagen kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung in Textform, beispielsweise per E-Mail.
- Wurde ausdrücklich eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist die ordentliche Kündigung mit 30 Kalendertagen Vorlauf frühestens zu deren Ende möglich. Danach läuft die Betreuung auf unbestimmte Zeit mit derselben Kündigungsfrist weiter, sofern im Auftrag keine abweichende Regelung vereinbart wurde. Ein monatliches oder jährliches Zahlungsintervall allein begründet keine Mindestlaufzeit. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Vergütung für laufende Leistungen fällt bis zum wirksamen Vertragsende an. Für Zeiträume danach bereits vorausbezahlte Betreuungs- oder Hostingvergütung wird zeitanteilig erstattet. Nachweislich im Auftrag des Kunden bereits verbindlich eingegangene und nicht erstattbare Fremdkosten werden gesondert abgerechnet, soweit ihre Übernahme vereinbart wurde; eine doppelte Berechnung erfolgt nicht.
- Bei Vertragsende übergibt PixelEngel die vereinbarten und bezahlten Arbeitsergebnisse einschließlich der zum vereinbarten Projekt gehörenden Dateien, Quellcodes, verfügbaren Projektdaten und projektbezogenen Zugänge an den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Dienstleister. Übertragbare Projekte und vom Auftraggeber erworbene, übertragbare Lizenzen werden auf Wunsch in dessen Account übertragen. Die Domainverwaltung wird freigegeben beziehungsweise übertragen. Zugangsdaten zu gemeinsam genutzten Agentur-Accounts werden nicht herausgegeben; stattdessen erfolgt die projektbezogene Übertragung oder ein geeigneter Export.
- Die reguläre Übergabe einschließlich der vorhandenen Projektdaten und technisch möglicher Account- oder Projektübertragungen ist Bestandteil der Vertragsbeendigung. Die Parteien stimmen sie innerhalb der Kündigungsfrist ab. Der Auftraggeber stellt dafür rechtzeitig einen geeigneten Zielaccount, erforderliche Zugänge und einen Ansprechpartner bereit. Ist eine direkte Übertragung beim Anbieter nicht möglich, stellt PixelEngel die verfügbaren Projektdateien und Daten in einem geeigneten Format bereit.
- Ein über die reguläre Übergabe hinausgehender Neuaufbau, technische Anpassungen an eine andere Hosting-Umgebung oder zusätzliche Leistungen des neuen Anbieters sind nicht automatisch enthalten. Erforderliche Zusatzarbeiten von PixelEngel werden vorab angeboten und nur nach Beauftragung berechnet. Bereits erworbene Nutzungsrechte und die reguläre Übergabe werden davon nicht abhängig gemacht.
- Bis zum vereinbarten Vertragsende werden die beauftragten Leistungen vorbehaltlich gesetzlicher Leistungsverweigerungsrechte weiter erbracht. Eine darüber hinaus erforderliche Übergangsbetreuung wird gesondert vereinbart. Die Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und einer gegebenenfalls bestehenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
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21. Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für Verzögerungen, die auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen.
- Hierzu können insbesondere Ausfälle von Infrastruktur, Hosting, APIs, Zahlungsdiensten, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krankheit oder vergleichbare Ereignisse zählen.
- Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
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22. Kommunikation und Textform
- Projektbezogene Erklärungen und Freigaben können per E-Mail, WhatsApp, Projektplattform oder vergleichbarer Textkommunikation erfolgen.
- Änderungen des Leistungsumfangs und besondere Vereinbarungen sollen in Textform dokumentiert werden.
- Rechtlich zwingende Formerfordernisse bleiben unberührt.
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23. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von PixelEngel.
- Erfüllungsort ist der Sitz von PixelEngel, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen dieser Projektbedingungen gelten für zukünftige Verträge, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird.